Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der TAC Verlag GmbH

§1 Allgemeines – Geltungsbereich

Verkäufer im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (künftig AGB) ist die Firma TAC Verlag / Karl Wenning e. K. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, welche bei Abschluß eines Rechtsgeschäft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsschluß

Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Technische Änderung sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
Bestellt der Verbraucher auf elektronischem Wege, bestätigt der Verkäufer den Zugang der Bestellung unverzüglich. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur den Fall, daß die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits bezahlte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden auf Verlangen einschließlich der vorliegenden AGB per e-mail zugesandt.

§3 Preise und Preisänderungen

Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten (Bruttopreis). Kosten für separate Verpackung, Versicherung und sonstige Nebenkosten sind in den angebotenen Preisen nicht enthalten. Diese Kosten werden bei Versand der gekauften Ware gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. Dem Kunden entstehen bei einer Bestellung im Rahmen von Fernabsatzverträgen, das heißt durch Nutzung von Fernkommunikationsmitteln keine zusätzlichen Kosten.

Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefertermin mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§4 Kaufpreiszahlung

Der Kaufpreis ist sofort fällig. Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Rechnungen des Verkäufers sind ohne Abzug von Skonto, Rabatt oder ähnlichem Preisnachlass zu begleichen, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz entgegenstehender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungen gemäß § 367 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch den Ver-käufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§5 Verzug

Der Verbraucher hat während seines Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während seines Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich der Verkäufer vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

§6 Lieferungen und Lieferzeiten

Lieferungen erfolgen nur in Standardverpackungen.
Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
Solange der Kunde mit einer fälligen Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht des Verkäufers.

§7 Gefahrübergang

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§8 Gewährleistung

Ist der Käufer Unternehmer, leistet der Verkäufer für Mangel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer geringfügigen Vertrags-widrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Unternehmer müssen dem Verkäufer offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchs-voraussetzungen, insbesondere für Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Verbraucher müssen den Verkäufer innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung beim Verkäufer. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der Feststellung des Mangels durch den Verbraucher. Dies gilt nicht sofern der Verkäufer arglistig gehandelt hat. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm die zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung durch den Verkäufer arglistig verursacht wurde.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist einheitlich ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig im Sinne vom § 9 Ziff. 4 dieser AGB angezeigt hat.

Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentlich Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Erhält der Kunde eine mangelhafte Bedienungsanleitungsanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Bedienungsanleitung verpflichtet. Diese Verpflichtung des Verkäufers gilt nur dann, wenn der Mangel der Bedienungsanleitung der ordnungsgemäßen Bedienung entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Nach Ablauf der Gewährleistung durch den Händler tritt die Herstellergarantie ein. Sollte der Hersteller danach jedoch nicht mehr existieren, so gibt es keine Garantieansprüche an den Händler mehr.

§9 Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertrags-typischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Schadensersatzanprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Vorsatz, grobes Verschulden bzw. Arglist vorwerfbar ist, sowie im Falle von dem Verkäufer unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§10 Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen.

Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsrückstand gerät.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich der auf die durch die Verarbeitung, Vermischung oder Verwendung der Ware entstehenden Erzeugnisse. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für den Verkäufer, er gilt insoweit als Hersteller. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht im Eigentum des Verkäufers stehenden Gegenständen, so erwirbt der Vorkäufer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der vom Verkäufer gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen nicht im Eigentum des Verkäufers stehenden Gegenständen vermischt wird.
Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und instand-zuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitz-wechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere eines Gerichtsvollziehers auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers ausdrücklich hinweisen und diesen im übrigen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte geltend machen kann.
Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsrückstand oder einer Verletzung der § 11 Ziff. 3 dieser Geschäftsbedingungen nominierten Pflichten des Kunden vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer ist gem. § 503 Abs. 2 S. 4 BGB als Rücktritt vom Vertrag anzusehen.

§11 Ausfuhrkontrollbestimmungen

Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ware zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt ist. Wird die Ware des Verkäufers an Firmen oder Endverbraucher verkauft, welche diese exportieren, so ist der Kunde für die Einhaltung sowohl der einschlägigen bundesdeutschen als auch der jeweils geltenden Exportbestimmungen des Herstellerlandes verantwortlich. Bei Verstößen gegen jedwede Ausfuhrkontroll-Bestimmungen durch den Kunden und daraus resultierende Inanspruchnahme des Verkäufers durch das Herstellerland oder durch die Bundesrepublik Deutschland, haftet der Kunde gegenüber dem Verkäufer unbeschränkt. Handelsfirmen, welche ihren Geschäftssitz in einem EU-Land haben und eine Ust-Identifikationsnummer besitzen, haben das Recht, Ware ohne Ust einzukaufen. Vorraussetzung hierfür ist jedoch, daß die Ust-Indentifikationsnummer durch den Verkäufer vorher überprüft werden kann. Auszahlungen von Umsatzsteuer für Warenbezüge von berechtigten Personen aus Nicht-EU-Ländern sowie für formal korrekt ausgefüllte Mehrwertsteueranträge nimmt der Verkäufer nur innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf der Ware zur Auszahlung an.

§12 Rücksendekosten

Hat der Käufer die Unzustellbarkeit einer Sendung zu vertreten, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Sendungen gelten als unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person angetroffen wird und die Abholfrist fruchtlos verstrichen ist, die Annahme durch den Empfänger oder Empfangsbevollmächtigten verweigert wird oder der Empfänger unter der von ihm angegebenen Adresse nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene Empfangseinrichtung (z.B. Zukleben/Einwurfverbot am Hausbrief- oder Paketkasten) oder die Weigerung zur Abgabe der Empfangsbestätigung.

§13 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§14 Geltendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung, worauf ausdrücklich hingewiesen wird.

§15 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB`s ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt, soweit das dispositive Recht keine entsprechenden Regelungen für die als unwirksam qualifizierte Regelung schafft.

TAC Verlag GmbH., Aichach, Stand 01.03.2019